Jagdhornbläser bei Geburtstagen
-Geburtstagsständchen-
Die Vorstandschaft der Kreisgruppe hat vor Jahren beschlossen, dass die Bläsergruppe auf Wunsch bei folgenden Geburtstagen ein Ständchen bringt:
60. Geburtstag, sowie ab dem 70. Geburtstag alle 5 Jahre. Um die Organisation für die Bläsergruppe zu erleichtern gilt folgende Regelung: Jedes Mitglied, dass zu einem Geburtstags-ständchen ansteht, wird ca. 14 Tage vor seinem Geburtstagstermin von einem Mitglied der Vorstandschaft kontaktiert um die Einzelheiten des Bläserauftritts zu besprechen. Wünscht der Jubilar jedoch keinen Bläserauftritt wird selbstverständlich eine Abordnung der Vorstandschaft zu den besonderen Geburtstagen ab dem 50. Lebensjahr zum Gratulieren erscheinen.